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Beitragsordnung

Die Mitgliederversammlung des Eilslebener SV e.V. hat am 22.03.2024 auf der Grundlage des §11 der Satzung des Vereins vom 17.11.2006 folgende Beiträge beschlossen:


Für die vom Verein zur Verfügung gestellten Dienste werden die folgenden Beiträge erhoben. Diese dienen im Sinne der Satzung ausschließlich zur Deckung der Unkosten der Erfüllung der Aufgaben des Vereins.


§ 1 Aufnahmebeitrag
Für die Aufnahme in den Verein wird ein Beitrag von 5,00 € erhoben (Kinder 2,50€). 

Der Aufnahmebeitrag wird mittels Lastschriftverfahren vom Konto eingezogen.


§ 2 Mitgliedsbeiträge

  1. Durch die Mitgliederversammlung wurde ein Jahresbeitrag in Höhe von 72,00 € beschlossen.

  2. Für Kinder, Schüler, Studenten und Auszubildende ohne eigenes Entgelt wird ein Jahresbeitrag in Höhe von 36,00 € erhoben.

  3. Bei der Mitgliedschaft von Familien werden 156,00€ erhoben

  4. Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger können auf Antrag an den Vorstand Sonderregelungen erhalten.

  

§ 3 Beitragseinzug

  1. Die Mitgliedsbeiträge können jährlich (zum 04.05. des laufenden Jahres) oder halbjährlich (04.11.) entrichtet werden. Beim Eintritt ist das Entgelt für den Monat des Eintritts in voller Höhe zahlbar.

  2. Die Beiträge werden mittels Lastschriftverfahren vom Konto eingezogen. Für die Bearbeitung von Rückbuchungen im Lastschriftverkehr werden zusätzlich die von der jeweiligen Bank erhobenen Gebühren erhoben.

 

 

§ 4 In-Kraft-Treten
Diese Beitragsordnung gilt ab dem 01.01.2025. Sie verliert die Gültigkeit durch Beschluss einer neuen Beitragsordnung durch die Mitgliederversammlung.

 

Eilsleben, den 22.03.2024

Michael Nolte
Vorsitzender